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V2439-24 ·4. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Nachweis der Höhe von Verpflegungsmehraufwendungen bis zu 53,34 Euro pro Tag mit Übernachtung erforderlich

Es wird geklärt, ob ein in Spanien entsandter Arbeitnehmer alle Ausgaben nachweisen muss, um die Steuerbefreiung von 53,34 Euro pro Tag in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt klar, dass für die Verpflegung der Betrag nicht belegt werden muss, wohl aber das Datum, der Ort und der Grund der Dienstreise.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung erleichtert die steuerliche Handhabung von Verpflegungsmehraufwendungen, da der Nachweis der tatsächlichen Höhe entfällt, sofern die Rahmenbedingungen der Dienstreise dokumentiert sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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