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V2421-20 ·15. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Online-Kurse mit Inhaltsdownloads unterliegen dem 21 %-igen Umsatzsteuersatz als elektronisch erbrachte Dienstleistungen

Ein Dozent erkundigt sich nach der Besteuerung eines Online-Vorbereitungskurses für Beamtenprüfungen mittels Videos und herunterladbarer Dokumente. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine steuerpflichtige berufliche Tätigkeit mit einem Umsatzsteuersatz von 21 % handelt, die zudem als wirtschaftliche Tätigkeit für die Einkommensteuer (IRPF) gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Anbieter von digitalen Lerninhalten können sich nicht auf die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen berufen, wenn die Bereitstellung primär über elektronische Wege erfolgt; dies führt zur Anwendung des Regelsatzes von 21 %.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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