Zum Inhalt springen
V2419-19 ·13. September 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Zurechnung von Immobilienerträgen bei Nacktem Eigentum und lebenslangem Nießbrauch durch Dritte

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er Immobilienerträge für eine Immobilie versteuern muss, an der er nur der nackte Eigentümer ist, während eine andere Person das lebenslange Nutzungs- und Genussrecht hält. Die DGT stellt klar, dass keine Verpflichtung zur Zurechnung dieser Erträge besteht.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die steuerliche Zurechnung von Immobilienerträgen nicht dem nackten Eigentümer obliegt, wenn die tatsächliche Nutzung und der Genuss durch eine andere Person im Rahmen eines lebenslangen Rechts ausgeübt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-09-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt