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V2418-20 ·14. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Architekturleistungen für Immobilien im Ausland unterliegen nicht der spanischen MwSt.

Ein in Spanien ansässiger Architekt erbringt Design- und technische Bauleitungsleistungen für ein Wohnhaus in Frankreich an einen Kunden in der Schweiz. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt fest, dass bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien der Ort der Immobilie maßgebend für die steuerliche Verortung ist. Folglich unterliegen diese Leistungen nicht der spanischen Mehrwertsteuer.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Entscheidung bestätigt die Anwendung des Bestimmungslandprinzips bei immobilienbezogenen Dienstleistungen, was bedeutet, dass die Steuerpflicht am Ort der Immobilie und nicht am Sitz des Dienstleisters liegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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