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V2416-23 ·7. September 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

LIRPF: Sonderregelung bei Umzug nach Spanien aufgrund einer Tätigkeit als Geschäftsführer möglich

Ein kolumbianischer Staatsbürger beabsichtigt, seinen Wohnsitz nach Spanien zu verlegen, um Geschäftsführer seiner eigenen Immobiliengesellschaft zu werden. Die DGT stellt klar, dass die Sonderregelung nach Art. 93 LIRPF anwendbar ist, sofern der Kausalzusammenhang des Umzugs nachgewiesen wird und die Gesellschaft keine reine Vermögensverwaltung mit verbundenen Beteiligungen darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für den Zugang zum Sonderregime für Zuzügler, insbesondere im Hinblick auf die Kausalität des Wohnsitzwechsels und die Struktur der Gesellschaft.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-09-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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