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V2415-22 ·22. November 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spende des Nettogewinns einer Crowdfunding-Kampagne an eine NGO unterliegt nicht der MwSt.

Eine rechtsfähige Einheit erkundigt sich, ob die Spende des Nettogewinns einer Crowdfunding-Kampagne an eine NGO der Mehrwertsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die Spende keine Gegenleistung für eine Dienstleistung darstellt, sondern eine unentgeltliche Zuwendung ohne wirtschaftliches Interesse ist, weshalb kein steuerbarer Vorgang vorliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass rein spendenbasierte Zuwendungen aus Crowdfunding-Aktionen, sofern keine direkte Gegenleistung erfolgt, außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer liegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-11-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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