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V2407-23 ·7. September 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Akzeptanz von Kryptowährungen als Zahlungsmittel in der Gastronomie ändert nichts an der Umsatzsteuerpflicht

Ein Gastronomieverband erkundigt sich, ob Restaurantleistungen bei Zahlung mit Kryptowährungen der Umsatzsteuer unterliegen. Die DGT stellt klar, dass die Gastronomieleistung steuerpflichtig ist, während die Übertragung der Kryptowährung als Geldleistung gilt, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Betriebe der Gastronomie müssen bei Zahlungen in Kryptowährungen weiterhin die Umsatzsteuer auf den Dienstleistungspreis erheben, da die Kryptowährung lediglich als Zahlungsmittel fungiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-09-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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