Zum Inhalt springen
V2405-25 ·10. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Softwarehersteller für Fakturierung müssen ab 30. Juli 2025 RSIF-konforme Produkte anbieten

Ein Anbieter von Cloud-Fakturierungssoftware erkundigte sich, ob seine kostenlose Version die Anforderungen der neuen Verordnung über EDV-Fakturierungssysteme (RSIF) erfüllen muss. Die DGT stellte klar, dass die Software als EDV-Fakturierungssystem (SIF) gilt, sobald sie die Erstellung von Rechnungen ermöglicht, und somit die technischen Anforderungen erfüllen muss, unabhängig davon, ob sie kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Softwareentwickler müssen sicherstellen, dass alle ihre Produkte, auch kostenlose Versionen, die technischen Standards der RSIF-Verordnung erfüllen, um rechtliche Konformität zu gewährleisten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt