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V2400-23 ·6. September 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Veräußerung von Beteiligungen: Mögliche Steuerbefreiung nach Art. 21 LIS

Eine Gesellschaft beabsichtigt, ihre Beteiligungen an einer anderen Einheit an ihre Muttergesellschaft zu veräußern, und erkundigt sich nach der Steuerbefreiung für den daraus resultierenden Veräußerungsgewinn sowie die Dividenden. Die DGT stellt klar, dass der positive Ertrag aus der Übertragung unter Einhaltung der Beteiligungs- und Haltefristen gemäß Art. 21 LIS von der Steuer befreit sein kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für Beteiligungsveräußerungen unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Beteiligungshöhe und die Haltedauer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-09-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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