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V2397-24 ·25. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kulturstiftung mit Live-Veranstaltungen: Abzug nach Art. 36.3 LIS und Übertragung an Investoren via Art. 39.7; Bemessungsgrundlage, Zuschüsse und öffentliche Transfers

Eine nach dem Gesetz 49/2002 geführte Stiftung, die Opernproduktionen und Bühnenaufführungen organisiert, fragt an, ob sie den Abzug gemäß Art. 36.3 LIS für die Produktion und Aufführung von Live-Veranstaltungen geltend machen kann, ob ihre Geldgeber diesen über Art. 39.7 LIS anwenden können und wie die Bemessungsgrundlage unter Berücksichtigung von Zuschüssen und öffentlichen Transfers zu berechnen ist. Die DGT bejaht dies und präzisiert die Berechnung der Bemessungsgrundlage.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausgaben für Live-Veranstaltungen bei Stiftungen und die Möglichkeit der steuerlichen Weitergabe dieser Vorteile an Sponsoren, wobei die korrekte Ermittlung der Bemessungsgrundlage unter Abzug öffentlicher Mittel entscheidend ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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