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V2384-14 ·11. September 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vollständige Zahlung der Gerichtstaxe bei Einreichung einer ordentlichen Klage nach Einstellung eines Mahnverfahrens erforderlich

Es wird angefragt, ob nach der Einstellung eines Mahnverfahrens aufgrund eines Wohnsitzwechsels des Beklagten die Gerichtstaxe bei Einreichung einer ordentlichen Klage erneut zu entrichten ist und ob bereits gezahlte Beträge angerechnet werden können. Die DGT stellt fest, dass die Taxe ohne Befreiung und ohne Abzug bereits gezahlter Beträge vollumfänglich zu entrichten ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für jedes neue Verfahren die volle Gerichtstaxe anfallen kann, wenn das vorherige Verfahren nicht zu einem rechtskräftigen Urteil geführt hat, was die Kostenbelastung für Kläger bei Verfahrenswechseln erhöht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-09-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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