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V2354-15 ·24. Juli 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft gelten als Arbeitsentgelt

Ein Gesellschafter und Geschäftsführer einer Wäscherei erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Dienstleistungen, die er ohne eigene Betriebsmittel für das Unternehmen erbringt. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte als Arbeitsentgelt und nicht als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu behandeln sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und unternehmerischen Einkünften bei Gesellschaftern, die zusätzliche Leistungen für ihre Gesellschaft erbringen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-07-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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