Zum Inhalt springen
V2349-17 ·15. September 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit bei Einkünften aus selbstständiger Dienstleistung

Eine in Spanien ansässige Selbstständige erkundigte sich, ob ihre Einkünfte aus Dienstleistungen für ein US-Unternehmen im Ausland steuerbefreiend sind. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gilt, die aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis resultieren.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Selbstständige Personen, die Dienstleistungen für ausländische Unternehmen erbringen, können die Steuerbefreiung für Auslandsarbeit nicht in Anspruch nehmen, da diese nur für abhängige Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-09-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt