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V2343-17 ·15. September 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die 180.000-Euro-Freigrenze gilt nicht für Abfindungen bei Kündigungen vor dem 1. August 2014

Ein Anfragender möchte wissen, ob die Freigrenze von 180.000 Euro für die Steuerbefreiung von Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen auf eine im Jahr 2013 erfolgte Kündigung Anwendung findet. Die DGT stellt klar, dass diese Grenze nicht anwendbar ist, da die Kündigung vor dem in der Rechtsnorm festgelegten Stichtag erfolgte.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für Kündigungen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung liegen, die alten steuerlichen Bedingungen gelten, was die steuerliche Behandlung von Abfindungen in Übergangsphasen präzisiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-09-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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