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V2342-25 ·3. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Deklarationspflicht im IRNR für Einkünfte aus einer vollständig im Ausland ausgeübten Erwerbstätigkeit

Ein in Malaysia steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Steuererklärung nach dem Formular 210 für Einkünfte aus einer unselbstständigen Tätigkeit vorlegen muss, die für ein malaysisches Unternehmen ohne Betriebsstätte in Spanien ausgeübt wurde. Die DGT stellt fest, dass keine Deklarationspflicht besteht, da die Einkünfte nicht als in spanischem Hoheitsgebiet erzielt gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Einkünfte aus Erwerbstätigkeiten, die ausschließlich im Ausland ohne Bezug zu Spanien erzielt werden, nicht der spanischen Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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