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V2341-24 ·12. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gemeinnützige Einrichtung gründet ethnografisches Museum: Umsatzsteuerbefreiung bei sozialen Voraussetzungen, aber kein Vorsteuerabzug

Eine gemeinnützige Organisation erkundigt sich, ob sie die gezahlte Umsatzsteuer beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen für die Gründung eines ethnografischen Museums für maritime Ethnografie abziehen kann. Die DGT erläutert, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen des Artikels 20.Tres LIVA als private Einrichtung mit sozialem Charakter die Besuche des Museums sowie die Organisation von Ausstellungen gemäß Artikel 20.Uno.14º von der Umsatzsteuer befreit sind. Infolgedessen ist kein Vorsteuerabzug für Anschaffungen möglich, die dieser steuerbefreiten Tätigkeit dienen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht den Zusammenhang zwischen der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Tätigkeiten und dem Verlust des Vorsteuerabzugs für die damit verbundenen Aufwendungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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