Zum Inhalt springen
V2339-15 ·24. Juli 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der 30-prozentigen Minderung auf Leistungen bei einvernehmlicher Suspendierung des Arbeitsverhältnisses

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Leistungen aus der Suspendierung seines Arbeitsverhältnisses (Anerkennung von Dienstzeiten und Kosten für eine Sondervereinbarung) für die 30-prozentige Minderung in Betracht kommen. Die DGT antwortet, dass diese Beträge zwar als Arbeitserträge gelten, jedoch die Voraussetzungen für diese Minderung nicht erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Leistungen aus einer einvernehmlichen Suspendierung des Arbeitsverhältnisses trotz ihres Charakters als Arbeitsertrag nicht unter die Regelung für unregelmäßige Einkünfte fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-07-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt