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V2338-24 ·11. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Umsatzsteuerpflicht bei digitalen Dienstleistungen aus den Kanarischen Inseln hängt von einer Betriebsstätte ab

Ein Unternehmen, das digitale Dienstleistungen (Webdesign, Social-Media-Management usw.) von den Kanarischen Inseln aus erbringt, erkundigt sich nach der Besteuerung durch die MwSt. und die IGIC. Die DGT stellt fest, dass die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens davon abhängt, ob die Tätigkeit über eine Betriebsstätte oder eine Tochtergesellschaft ausgeübt wird.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung digitaler Dienstleistungen aus den Kanarischen Inseln wird durch die Unterscheidung zwischen einer Betriebsstätte und einer bloßen Zweigstelle bestimmt, was maßgeblichen Einfluss auf die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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