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V2332-21 ·18. August 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Juristische Personen unterliegen nicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es wurde angefragt, ob eine juristische Person zur Einreichung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung verpflichtet ist. Die DGT stellt klar, dass Vermögenszuwächse bei juristischen Personen nicht dieser Steuer unterliegen.

In 4 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Nichtanwendbarkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf juristische Personen, was die steuerliche Behandlung von Vermögenszuwächsen durch solche Einheiten präzisiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-08-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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