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V2322-16 ·25. Mai 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Unterstützung für die Unterbringung von Minderjährigen zu Studienzwecken gilt nicht als Vormundschaft oder zivile Pflege

Es wird geprüft, ob Zahlungen eines ausländischen Organismus zur Deckung der Kosten eines zur Ausbildung in Spanien aufgenommenen Jugendlichen von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt fest, dass es sich, da keine durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelte Pflege vorliegt, um ein Arbeitseinkommen handelt, bei dem der Grundfreibetrag für Abkömmlinge nicht angewendet werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen für die Unterbringung von Jugendlichen zu Studienzwecken erfolgt als steuerpflichtiges Arbeitseinkommen ohne Berücksichtigung des Abkömmlingsfreibetrags.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-05-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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