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V2315-21 ·16. August 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Beitreibung eigener Forderungen stellt keinen Umsatzsteuerpflichtigen Tatbestand dar und schränkt den Vorsteuerabzug nicht ein

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Beitreibung eigener Forderungen (aus dem Erwerb von Kreditportfolios) das Recht auf Vorsteuerabzug oder die Berechnung des Umsatzvolumens beeinflusst. Die DGT stellte fest, dass diese internen Vorgänge keine steuerpflichtigen Tatbestände darstellen und somit weder den Vorsteuerabzug noch das Umsatzvolumen beeinträchtigen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können die Beitreibung eigener Forderungen ohne Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht oder die Vorsteuerberechtigung durchführen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-08-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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