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V2313-24 ·8. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Goldkaufverträge wegen möglichem Betrug nicht erfüllt: Polizeianzeige erlaubt keinen steuerlichen Verlustabzug vor Eintritt der Voraussetzungen des Art. 14.2.k LIRPF

Ein Steuerpflichtiger investierte in Goldkaufverträge mit einem Unternehmen, das weder Gold lieferte noch Gelder zurückzahlte und gegen das die Audiencia Nacional ein Strafverfahren wegen Massenbetrugs führt. Es stellt sich die Frage, ob ein Vermögensverlust im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) geltend gemacht werden kann. Die DGT stellt klar, dass solange der Kreditanspruch besteht und die im Artikel 14.2.k LIRPF genannten Umstände nicht eingetreten sind, kein steuerlicher Verlust angesetzt werden darf.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verhindert den vorzeitigen steuerlichen Abzug von Verlusten aus Betrugsfällen, solange die rechtliche Forderung gegenüber dem Schuldner noch besteht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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