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V2313-23 ·9. August 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Pflichtverteidigungsdienste sind nicht umsatzsteuerpflichtig; Wohnungsvermietung kann von der MwSt. befreit sein

Ein Rechtsanwalt, der Dienste im Rahmen der staatlichen Pflichtverteidigung erbringt und Wohnraum vermietet, erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht und der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Die DGT stellt fest, dass Dienste der unentgeltlichen Rechtsberatung nicht der Steuer unterliegen und Wohnungsvermietungen je nach Nutzungsart von der Steuer befreit sein können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Rechtsdienstleistungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe sowie die Bedingungen für die Steuerbefreiung bei Wohnungsvermietungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-08-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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