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V2309-24 ·7. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Carried Interest nach Ausscheiden als Fondsmanager: Einstufung als Arbeitsentgelt bleibt bestehen

Eine Private-Equity-Gesellschaft erkundigt sich, ob die steuerliche Sonderregelung der Zusatzbestimmung 53 der LIRPF (50%ige Integration des Carried Interest in die Bemessungsgrundlage) auch dann anwendbar ist, wenn die Manager ihre Tätigkeit aufgrund von Ruhestand, Kündigung oder anderen Gründen beendet haben. Die DGT stellt klar, dass die Einstufung als Arbeitsentgelt in jedem Fall bestehen bleibt und die begünstigende Regelung angewendet werden kann, sofern die wirtschaftlichen Rechte während der aktiven Tätigkeit gewährt wurden, selbst wenn die Auszahlung erst nach dem Ausscheiden erfolgt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Kontinuität für Carried Interest, sofern die Zuteilung der Rechte während der aktiven Dienstzeit erfolgte, was Planungssicherheit für Fondsmanager nach dem Ausscheiden schafft.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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