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V2306-24 ·5. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Stiftung als Konzessionsinhaberin öffentlicher Gebäude bei Sanierungsarbeiten: Anforderungen und Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens

Eine Stiftung, die ein öffentliches Gebäude als Zentrum für technologische Innovation nutzt, beauftragt Sanierungsarbeiten. Es stellt sich die Frage nach den Voraussetzungen für die Einstufung als Sanierung, der Bestimmung des Anschaffungspreises für den Schwellenwert sowie der Anwendbarkeit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft gemäß Art. 84 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f LIVA. Die DGT erläutert die qualitativen und quantitativen Anforderungen des Art. 20 Abs. 1 Nr. 22 Buchst. B LIVA und bestätigt, dass die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf alle Bauausführungen im Rahmen eines umfassenden Sanierungsprojekts Anwendung findet.

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Qualifizierung von Sanierungsmaßnahmen bei öffentlich-rechtlichen Konzessionen und bestätigt die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf sämtliche Bauleistungen innerhalb eines Sanierungsprojekts.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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