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V2305-25 ·26. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Bereitstellungsgebühr für die Wasserversorgung könnte mit dem Regelsatz von 21 % MwSt. belegt werden

Der Anfragende stellt die Frage, ob die Gebühr für den Abschluss eines Wasserversorgungsvertrages mit 21 % oder 10 % MwSt. zu versteuern ist. Die DGT stellt fest, dass der Regelsatz anzuwenden ist, da es sich nicht um die Gegenleistung für den Wasserverbrauch handelt, sondern um Vorabkosten wie die technische Freischaltung oder die Installation von Zählern.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Gebühren für die technische Infrastruktur und den Vertragsabschluss nicht unter den ermäßigten Steuersatz für Wasserverbrauch fallen, sondern dem allgemeinen Steuersatz unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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