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V2297-24 ·5. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Risikokapitalgesellschaften müssen bei unternehmerischer Tätigkeit die jährliche Meldung über Transaktionen mit Dritten einreichen

Eine Risikokapitalgesellschaft mit einer von der Umsatzsteuer befreiten Tätigkeit erkundigt sich nach der Pflicht zur Einreichung der jährlichen Meldung über Transaktionen mit Dritten. Die DGT stellt klar, dass diese Gesellschaften im Regelfall unternehmerische Tätigkeiten ausüben und somit zur Abgabe dieser Meldung verpflichtet sind, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen im Bereich des Risikokapitals müssen ihre steuerlichen Meldepflichten auch dann erfüllen, wenn ihre Tätigkeiten von der Umsatzsteuer befreit sind, sofern sie als Unternehmer oder Freiberufler eingestuft werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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