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V2292-25 ·25. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beratungs- und Schulungstätigkeiten von Einzelpersonen unterliegen der zweiten Sektion der Tarife

Ein selbstständiger Berater erkundigt sich nach den entsprechenden IAE-Rubriken für seine Tätigkeit in der Beratung und Schulung von Luftfahrtunternehmen. Die DGT stellt fest, dass er als natürliche Person, die ohne unternehmerische Organisation tätig ist, als Berufsausübung in der zweiten Sektion steuerpflichtig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und freiberuflicher Berufsausübung für Einzelpersonen ohne organisatorische Struktur.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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