Zum Inhalt springen
V2292-19 ·5. September 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gemeinsame Veranlagung: Ehegatte kann 50 % des Mindestbetrags für Kinder der Partnerin/des Partners geltend machen

Eine Steuerpflichtige fragt an, ob sie den Mindestbetrag für die zwei minderjährigen Kinder ihres Ehemannes, für die sie das gemeinsame Sorgerecht hat, geltend machen kann. Die DGT antwortet, dass dies bei einer gemeinsamen Veranlagung möglich ist, jedoch nicht, wenn die Kinder mit ihrer Mutter steuerpflichtig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Anwendung des Mindestbetrags für Kinder bei gemeinsamer Sorge und gemeinsamer Veranlagung der Ehegatten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-09-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt