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V2291-20 ·6. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Personalkosten für kreative und technische Tätigkeiten in Spanien können als Bemessungsgrundlage für die Abzugsfähigkeit nach Art. 36.2 LIS dienen

Eine Audiovisualproduktionsfirma erkundigt sich, ob Personalkosten für Dreharbeiten in Mexiko sowie technische Personalkosten im Rahmen des Abzugs für Auslandsproduktionen geltend gemacht werden können. Die DGT stellt klar, dass nur solche Kosten berücksichtigt werden können, die in spanischem Hoheitsgebiet anfallen und von der anfragenden Gesellschaft selbst getragen werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der abzugsfähigen Kosten für Auslandsproduktionen ein, indem sie das Kriterium des geografischen Anfallsorts (Spanien) und der Kostenübernahme durch das Unternehmen strikt festlegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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