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V2277-20 ·6. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen ist von der MwSt. befreit, sofern keine unabhängigen Viehhaltungsanlagen vermietet werden

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der MwSt.- und Einkommensteuerpflicht (IRPF) bei der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zum Zweck der Tierausbildung. Die DGT stellt fest, dass die Verpachtung des Bodens von der MwSt. befreit ist, jedoch steuerpflichtig wird, wenn es sich um unabhängige Viehhaltungsanlagen handelt. Zudem wird die steuerliche Einordnung der Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuer je nach Art des Vertrages analysiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen der steuerfreien Verpachtung von Grundstücken und der steuerpflichtigen Vermietung von landwirtschaftlichen Betriebsstätten sowie die korrekte steuerliche Qualifizierung der Erträge.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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