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V2265-21 ·12. August 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei der Veräußerung von Beteiligungen nur bei Holdinggesellschaften auf den Anteil der nicht ausgeschütteten Gewinne beschränkt

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob der Veräußerungsgewinn aus Anteilen an einer anderen Gesellschaft in der Körperschaftsteuer steuerbefreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Beteiligungsgesellschaft aufgrund der noch nicht aufgenommenen wirtschaftlichen Tätigkeit als reine Vermögensverwaltung (entidad patrimonial) einzustufen ist. Folglich erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf den Anteil der nicht ausgeschütteten Gewinne.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Beteiligungsveräußerungen hängt entscheidend davon ab, ob die Tochtergesellschaft bereits eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder lediglich als reine Vermögensverwaltung gilt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-08-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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