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V2265-15 ·17. Juli 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Planungsleistungen vor der Gründung einer Ausgleichskommission unterliegen nicht der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Ein Architekt fragt an, ob die Erstellung eines Stadtplanungsentwurfs für Grundstückseigentümer vor der Gründung einer Ausgleichskommission (junta de compensación) der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegt. Die DGT stellt fest, dass der Architekt die Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss, da es sich um vorbereitende Maßnahmen handelt, die nicht Teil der materiellen Durchführung der Erschließung sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nur für die tatsächliche Erschließungsmaßnahme gilt, nicht jedoch für die vorangehenden Planungsleistungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-07-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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