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V2253-24 ·22. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zahlung von Prozesskosten löst keine Umsatzsteuer aus und erfordert keine Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen

Es wurde die Gültigkeit einer Proforma-Rechnung über Prozesskosten zur Abzugsfähigkeit von Umsatzsteuer und Einkommensteuer angefragt. Die DGT stellt klar, dass die Zahlung von Prozesskosten eine Entschädigung darstellt und für den Zahlungspflichtigen keine umsatzsteuerpflichtige Leistung ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Prozesskostenentschädigungen keine steuerpflichtigen Leistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind, was die Anforderungen an die Rechnungsstellung und den Vorsteuerabzug bei der Begleichung von Gerichtskosten präzisiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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