Zum Inhalt springen
V2253-17 ·8. September 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Vergütungen von Geschäftsführern und nicht-gewerbliche Unternehmensdienstleistungen gelten als Arbeitsentgelt

Ein einzelner Geschäftsführer und Inhaber einer Gesellschaft erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung seiner erbrachten Dienstleistungen für das Unternehmen. Die DGT stellt fest, dass Zahlungen für das Amt des Geschäftsführers als Arbeitsentgelt zu werten sind und dass auch Unternehmensdienstleistungen unter diese Kategorie fallen, da sie die Voraussetzungen für wirtschaftliche Tätigkeiten nicht erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Vergütungen für Verwaltungsfunktionen und bestimmte Dienstleistungen, die nicht die Kriterien einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit erfüllen, der Einkommensteuer auf Arbeit unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-09-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt