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V2246-15 ·17. Juli 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Meldepflicht für Erwerbe und Zuschüsse bei sozialen Einrichtungen

Eine gemeinnützige Einrichtung erkundigt sich nach ihrer Pflicht zur Abgabe der jährlichen Erklärung über Geschäfte mit Dritten. Die DGT stellt klar, dass neben der unternehmerischen Tätigkeit auch der Erwerb von Waren und Dienstleistungen sowie erhaltene Zuschüsse anzugeben sind, sofern diese nicht dem von der Umsatzsteuer befreiten Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Umfang der Meldepflichten für soziale Einrichtungen und stellt sicher, dass auch nicht-unternehmerische Zuflüsse und Aufwendungen korrekt erfasst werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-07-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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