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V2207-25 ·17. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer sind zum Bruttobetrag zu versteuern

Eine Steuerpflichtige, die dem Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer unterliegt, fragt, ob Einkünfte aus Immobilien zum Netto- oder Bruttobetrag zu deklarieren sind. Die DGT stellt klar, dass der Bruttobetrag anzugeben ist, da kein Abzug von Ausgaben zulässig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass im Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer keine Werbungskosten oder Ausgaben von den Immobilienerträgen abgezogen werden können, was die Steuerbemessungsgrundlage erhöht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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