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V2202-25 ·17. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Von der FOGASA gezahlte Löhne aus 2023 sind mittels ergänzender Selbstveranlagung dem Steuerjahr 2023 zuzurechnen

Eine Arbeitnehmerin erkundigt sich, auf welches Jahr die im Jahr 2023 sowie die nach einer gerichtlichen Entscheidung über die FOGASA erhaltenen Lohnnachzahlungen zuzurechnen sind. Das Finanzamt stellt klar, dass die Löhne aus 2023 diesem Steuerjahr zuzurechnen sind, während die Lohnnachzahlungen dem Steuerjahr zuzurechnen sind, in dem die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die zeitliche Zuordnung von Lohnzahlungen durch die FOGASA für die Einkommensteuererklärung, insbesondere bei gerichtlichen Nachzahlungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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