Zum Inhalt springen
V2190-25 ·17. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug für Denkmalschutz möglich, wenn Immobilie nicht als Kulturgut eingestuft ist

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie gemäß Art. 68.5 LIRPF den Abzug für Sanierungsarbeiten an einer Immobilie geltend machen kann, die unter dem Denkmalschutzgesetz von Extremadura steht. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da der erforderliche Status als Kulturgut (Bien de Interés Cultural) fehlt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Der Steuerpflichtige kann steuerliche Vergünstigungen für Denkmalschutzmaßnahmen nur in Anspruch nehmen, wenn die Immobilie offiziell als Kulturgut deklariert ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt