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V2176-25 ·13. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Wohnraum ohne Hotelleistungen ist von der MwSt. befreit, Vermittlung unterliegt jedoch dem 21%-Satz

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Steuerpflicht und Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der touristischen Vermietung von Wohnraum über eine im Ausland ansässige Vermittlungsplattform. Die DGT stellt fest, dass die Vermietung der Wohnung eine steuerfreie Leistung ist, sofern keine Hotelleistungen erbracht werden, während die Vermittlungsleistung der Mehrwertsteuer von 21 % unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Abgrenzung zwischen der befreiten Wohnraumvermietung und der steuerpflichtigen Vermittlungstätigkeit, was für Plattformbetreiber und Vermieter bei der Umsatzsteuergestaltung entscheidend ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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