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V2161-14 ·5. August 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Umsatzsteuerbefreiung für Hotel- und Gastronomiedienstleistungen für internationale Organisationen

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungsmanagement, Hotel und Gastronomie für Mitglieder einer internationalen Organisation von der Umsatzsteuer befreit sind. Die DGT stellt fest, dass diese Vorgänge nicht unter die Befreiungsregelungen für internationale Organisationen fallen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Dienstleistungen für internationale Organisationen erbringen, müssen die Umsatzsteuer auf Hotel- und Gastronomieleistungen weiterhin berechnen, da diese nicht unter die spezifischen Befreiungstatbestände fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-08-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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