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V2155-21 ·28. Juli 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

COVID-19-Ausgaben nicht Teil der Bemessungsgrundlage für Audiovisual-Produktionsabzug, aber in der Körperschaftsteuer abzugsfähig

Ein Audiovisual-Produktionsunternehmen fragt an, ob Ausgaben für Masken, Desinfektionsmittel und COVID-19-Tests in die Bemessungsgrundlage für den Abzug gemäß Art. 36.2 LIS einbezogen werden können. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, da diese Ausgaben nicht in direktem Zusammenhang mit der Produktion stehen, sondern der gesundheitlichen Prävention dienen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Präventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen nicht als direkte Produktionskosten für steuerliche Vergünstigungen im Bereich der Audiovisual-Produktion anerkannt werden können, auch wenn sie als Betriebsausgaben in der Körperschaftsteuer abzugsfähig sein können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-07-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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