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V2142-18 ·18. Juli 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gewinne eines Betriebsstätte auf dem Festland nicht für die Investitionsrücklage auf den Kanarischen Inseln verwendbar

Ein kanarisches Unternehmen erkundigt sich, ob eine gemietete Büroräumlichkeit in Sevilla zur Qualitätskontrolle Auswirkungen auf seine Investitionsrücklage auf den Kanarischen Inseln (RIC) hat. Die DGT stellt klar, dass die einem Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne nicht für die Bildung der RIC verwendet werden dürfen, sofern die Büroräumlichkeit als Betriebsstätte gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen mit Betriebsstätten auf dem spanischen Festland können die dort erwirtschafteten Gewinne nicht zur steuerbegünstigten Bildung der RIC auf den Kanarischen Inseln heranziehen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-07-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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