Zum Inhalt springen
V2140-24 ·3. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Treuhand-Ausgleichsgemeinschaft wendet Reverse-Charge-Verfahren bei Erschließungsbeiträgen an; Umsatzsteuer auf Grundstücksübertragung zur Schuldentilgung

Eine Treuhand-Ausgleichsgemeinschaft, die im Rahmen eines Zwangsreparzellierungsprojekts Grundstücke von Schuldnern unbezahlter Erschließungsbeiträge erhält, erkundigt sich nach der Umsatzsteuer auf diesen Erwerb und ob künftige Beiträge dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen müssen. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass die Übertragung von Grundstücken zur Schuldentilgung eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung darstellt, deren Steuerentstehung mit der Übertragung der Verfügungsmacht erfolgt. Zudem unterliegen Erschließungsbeiträge für Erschließungsmaßnahmen, die an gewerbliche Mitglieder der Gemeinschaft geleistet werden, dem Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 84.Uno.2.f) LIVA.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die umsatzsteuerliche Behandlung von Grundstücksübertragungen zur Tilgung von Erschließungsschulden sowie die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Erschließungsbeiträgen gegenüber gewerblichen Teilnehmern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt