Zum Inhalt springen
V2131-25 ·11. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mieterträge von Miteigentum werden den Erbbesitzern zugerechnet, nicht dem Begünstigten des Vermächtnisses

Es wird geklärt, wer die Umsatzsteuer (IVA) für eine Miete in Rechnung stellen muss und wem die Einkünfte der Einkommensteuer (IRPF) zustehen, wenn die Räumlichkeiten Erbbesitzern gehören, das Recht auf die Mieteinnahmen jedoch durch ein Vermächtnis einer anderen Person übertragen wurde. Die DGT stellt fest, dass die Umsatzsteuerpflichtige die Miteigentümergemeinschaft oder deren Mitglieder sind und dass die Einkünfte der Einkommensteuer ausschließlich den Eigentümer-Erbbesitzern zustehen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Zuordnung zwischen dem rechtlichen Eigentum an Immobilien und dem vertraglichen oder testamentarischen Anspruch auf deren Erträge, was für die korrekte Abrechnung von Umsatzsteuer und Einkommensteuer bei komplexen Erbfällen entscheidend ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt