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V2130-14 ·4. August 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mieteinnahmen aus Wohnraum müssen bei der IAE-Befreiung zum Umsatz gezählt werden

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob Einnahmen aus der Nutzung von Immobilien, die an nahestehende Personen überlassen wurden, zum Umsatz zählen, um die Befreiung von der Gewerbesteuer (IAE) in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt fest, dass es sich hierbei um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt und die entsprechenden Einnahmen bei der Berechnung des Umsatzes zu berücksichtigen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sämtliche Einnahmen aus der Überlassung von Immobilien korrekt in die Umsatzberechnung für die IAE-Befreiung einfließen, um steuerrechtliche Risiken zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-08-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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