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V2121-15 ·10. Juli 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Personaldienstleistungen einer nicht ansässigen Gesellschaft können zur Abzugsbasis gehören, wenn sie in Spanien erbracht werden

Es wird angefragt, ob Aufwendungen für Dienstleistungen, die physisch durch Personal einer nicht ansässigen Gesellschaft erbracht werden, gemäß Artikel 36.2 LIS abzugsfähig sind. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern diese Dienstleistungen als Nutzung technischer Industrien und anderer Anbieter auf spanischem Staatsgebiet gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht den Abzug von Personalkosten nicht ansässiger Unternehmen für Dienstleistungen, die physisch in Spanien erbracht werden, sofern sie unter die Definition technischer Industrien fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-07-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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