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V2120-25 ·11. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug von Kontaktlinsen möglich, wenn diese auch privat genutzt werden

Ein selbstständiger Fachmann erkundigt sich, ob die Kosten für Kontaktlinsen abzugsfähig sind, da seine Eye-Tracking-Ausrüstung die Nutzung von Brillen verhindert. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass ein Abzug nicht erfolgversprechend erscheint, da die Linsen keine besonderen Merkmale für die berufliche Tätigkeit aufweisen und auch privat genutzt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Abzugsfähigkeit von Sehhilfen ein, sofern keine ausschließliche berufliche Verwendung nachgewiesen werden kann und keine spezifische berufliche Notwendigkeit vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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