Zum Inhalt springen
V2119-17 ·14. August 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Bareboat-Chartering kann eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen und den Status als Vermögensgesellschaft vermeiden

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob die Vermietung von Schiffen im Bareboat-Charter als wirtschaftliche Tätigkeit gilt und ob dies verhindert, dass die Gesellschaft als reine Vermögensgesellschaft (entidad patrimonial) eingestuft wird. Die DGT stellt fest, dass diese Tätigkeit bei Vorhandensein der erforderlichen Mittel als wirtschaftliche Tätigkeit gilt und die dadurch erwirtschafteten liquiden Mittel als betriebliches Vermögen (activo afecto) anzusehen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht es Gesellschaften, durch Bareboat-Chartering den Status einer reinen Vermögensgesellschaft zu vermeiden, sofern die notwendigen betrieblichen Mittel vorhanden sind, was steuerliche Vorteile bei der Einstufung des Vermögens mit sich bringt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-08-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt