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V2110-24 ·27. September 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Feste Betriebsstätte einer kanarischen Fluggesellschaft auf dem Festland mit Personal und Flugzeugen stellt im TAI eine Betriebsstätte für die MwSt. dar

Eine auf den Kanarischen Inseln ansässige Fluggesellschaft beabsichtigt, im Anwendungsbereich der MwSt. (TAI) eine feste Betriebsstätte mit angestelltem Personal, Büros und zugeordneten Flugzeugen einzurichten. Es wird angefragt, ob dies eine Betriebsstätte (EP) im TAI darstellt und wie die gezahlte Vorsteuer erstattet werden kann. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass die feste Betriebsstätte eine EP darstellt, dass diese EP an den Lufttransportleistungen mit den zugeordneten Flugzeugen teilnimmt und dass das Unternehmen im TAI als Steuerpflichtiger der MwSt. zu behandeln ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Kriterien für die Begründung einer Betriebsstätte im Anwendungsbereich der MwSt. durch die Bereitstellung von Personal und materiellen Ressourcen (Flugzeugen) und legt die steuerliche Pflicht zur Registrierung als inländischer Steuerpflichtiger fest.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-09-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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